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   OLG Bremen, 18.10.1989 - 2 W 174/88   

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https://dejure.org/1989,15589
OLG Bremen, 18.10.1989 - 2 W 174/88 (https://dejure.org/1989,15589)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18.10.1989 - 2 W 174/88 (https://dejure.org/1989,15589)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18. Oktober 1989 - 2 W 174/88 (https://dejure.org/1989,15589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behandlung einer Erinnerung als Beschwerde; Behandlung von Detektivkosten als erstattungsfähige Kosten eines Rechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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  • OLG Bremen, 09.11.1981 - 2 W 71/81
    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.1989 - 2 W 174/88
    Sie müssen zunächst einmal prozeßbezogen für denjenigen Rechtsstreit aufgewandt worden sein, als dessen Kosten sie geltend gemacht werden (vgl. zum Erfordernis der Prozeßbezogenheit Baumbach/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 91 Anm. 5 "Vorbereitungskosten" A; Senatsbeschluß vom 09.11.1981 - 2 W 71/81 = VersR 82, 362).
  • OLG Hamburg, 21.01.1983 - 2 W 35/82
    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.1989 - 2 W 174/88
    Hingegen kann der Kostenaufwand für Ermittlungsergebnisse, die die Partei bewußt nicht in den Rechtsstreit eingeführt hat, nicht als erstattungsfähig angesehen werden, weil dieser Aufwand zumindest nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, falls er überhaupt noch als prozeßbezogen anzusehen sein sollte (vgl. Senatsbeschluß vom 21.06.1982 - Az.: 2 W 35/82 = 11 O 549/79).
  • OLG Bremen, 30.06.1979 - 2 W 22/79
    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.1989 - 2 W 174/88
    1978, 108; OLG Frankfurt, Jur.Büro 1984, 1083 und Jur.Büro 1986, 915; Baumbach/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 91 Anm. 5 Stichwort "Gutachten" B; Zöller/Schneider, ZPO, 15. Aufl., § 91 Rn. 13; Thomas/Putzo, a.a.O., § 91 Anm. 3 f), wobei allerdings nicht zu verlangen ist, daß sie auch die Entscheidung des Rechtsstreits beeinflußt haben (vgl. Senatsbeschluß vom 30.06.1979 - 2 W 22/79 = ZSW 1982, 67).
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